Bis zu 5710 Euro Steuern sparen

Als Immobilienbesitzer oder Mieter sollten Sie jetzt keine Zeit verlieren, ihre haushaltsnahen Dienstleistungen für 2018 zu planen. Bis zu 5710 Euro können dann an Steuern eingespart werden. Dabei sollten Sie strategisch vorgehen, da es eine Obergrenze gibt, die Sie absetzen können. So lohnt es sich, Sanierungsarbeiten oder Reinigungsfirmen direkt in Ihr Budget mit aufzunehmen. 

 

Was wird berücksichtigt? 

Haushaltsnahe Dienstleistungen, das beinhaltet alles, was auch wirklich in Ihrer Immobilie stattfindet – nicht etwa die Polsterreinigung, wenn die Reinigungsfirma das Sofa mitnimmt, in einer Werkstatt säubert und wieder anliefert. Darunter fallen Haushalts- und Putzhilfen in Festanstellung oder Minijob-Basis ebenso wie Reinigungsfirmen oder Handwerker. Sogar Material wie Putzmittel, Maschinen oder Fahrtkosten können abgesetzt werden. Wann immer Sie Ihre Immobilie pflegen, reinigen oder neu herrichten, sollten Sie hellhörig werden und alle Belege aufbewahren. Das gilt auch für Mieter!

 

So funktioniert es

Für haushaltsnahe Dienstleistungen zieht der Fiskus 20 Prozent direkt von Ihrer Steuer ab – bis zu einer bestimmten jährlichen Obergrenze. Wer mehr für die Dienstleistungen bezahlt, bekommt trotzdem nur 20 Prozent des Betrages bis zur Obergrenze erstattet. Werden alle Steuervorteile voll ausgenutzt, spart man bis zu 5710 Euro pro Jahr. 

 

Wissenswertes für Bauherren

Für Bauherren gilt die Regel ab Einzug. Das heißt: Wer so früh wie möglich in den Neubau einzieht, kann noch einen guten Teil der Innenausbaukosten mit geltend machen. Dazu muss aber das Haus weitgehend fertiggestellt sein und die Handwerker müssen die Materialkosten gesondert ausweisen. 

 

Auch für Mieter ist eine Menge Ersparnis drin

Mieter sparen etwa an fachkundig durchgeführten Malerarbeiten oder Schönheitsreparaturen, aber auch an der Nebenkostenabrechnung: Sind hier Anteile für Gartenarbeit, Gebäudepflege und Hausmeister separat aufgeführt, können auch davon 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. 

 

Bei Haushaltshilfen zählt nicht nur der Lohn

Bei Haushaltshilfen werden neben dem reinen Lohn auch Sozialversicherungsbeiträge, Lohn- und Kirchensteuer, Soli und Unfallversicherung steuerlich anerkannt. 

 

Haben Sie 2017 ein Reinigungsunternehmen oder eine Handwerkerfirma beauftragt, sollten Sie jetzt die Quittungen kontrollieren und gegebenenfalls nachfordern. Wichtig ist, dass Leistungsdatum und Ort der Durchführung der Dienstleistung vermerkt sind.

 

 

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